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Allgemeines
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1.1
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Unserer Vertragspartner werden folgend als Auftraggeber
oder Kunden, AMBASSADOR Hotel Babelsberg als Auftragnehmer
bezeichnet.
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Angebot und Vertragsschluss
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2.1
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Nur schriftliche Erklärungen verpflichten den Auftragnehmer,
mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
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2.2
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Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich
niedergelegt und rechtswirksam vom Kunden unterschrieben ist.
Gleiches gilt für Vertragsverlängerungen.
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2.3
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Zur Absicherung der Buchung ist dem Auftragnehmer auf Verlangen
eine gültige Kreditkartennummer mitzuteilen.
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3
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Veränderungen der Personenzahl
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3.1
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Eine Reduzierung der Personenzahl oder die Verringerung von
Übernachtungen ist dem Auftragnehmer bis spätestens sieben (7)
Tagen vor dem Erfüllungstermin schriftlich mitzuteilen. Danach
ist eine kostenfreie Reduzierung ausgeschlossen.
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3.2
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Eine Erhöhung der Personenzahl ist dem Auftragnehmer
schriftlich mitzuteilen und wird je nach Verfügbarkeitrealisiert.
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Leistungsumfang
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4.1
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Das angemietete Hotelzimmer ist zum vertraglich vereinbarten
Zeitpunkt an den Auftragnehmer zurück zu übergeben. Fehlmengen
und Beschädigungen werden zu Wiederbeschaffungspreisen in Rechnung
gestellt. Verschmutzungen, die über das übliche Mass hinausgehen,
werden mit einer zusätzlichen Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.
Z.B. Rauchen im Nichtraucherzimmer.
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4.2
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Angebrochene Verpackungseinheiten aus der Minibar geleten als verbraucht
und werden voll in Rechnung gestellt.
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4.3
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Der Auftragnehmer wird von der Leistungsverpflichtung befreit, wenn dieser
an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare Umstände gehindert wird,
die dieser nach den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden
konnte, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe.
In deisen Fällen entfallen etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
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4.4
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Eine einseitige Vertragsaufhebung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
Hieraus ergeben sich Stornogebühren die der Kunde zu tragen hat, in Abhängigkeit
von der Zeit bis zum Vertragsbeginn.
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Buchung: ein (1) oder zwei (2) Zimmer
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bis sieben (7) Tage vorher
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kostenfrei
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bis zwei (2) Tage vorher
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70%
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bis einen (1) Tage vorher
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90%
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ab 24 Stunden vorher
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100%
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Buchung: ab drei (3) Zimmer oder Apartment
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bis 14 Tage vorher
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kostenfrei
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bis sieben (7) Tage vorher
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70%
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bis drei (3) Tagen vorher
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90%
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ab drei (3) Tagen vorher
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100%
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5
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Zahlung, Verzug, Aufrechnung
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5.1
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Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall eine Anzahlung verlangen.
Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese spätestens einen (1) Tag vor
Check Inn oder vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wird diese Rechnung
nicht zeitgerecht beglichen, kann dies von dem Auftragnehmer als Storno mit
einem (1) Tag Vorlauf gewertet werden. Der Auftragnehmer wird hierdurch von
jeder weiteren Leistungsverpflichtung befreit.
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5.2
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Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug bei Abreise
in Bar oder nach Erhalt fällig.
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5.3
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Kostenübernahmen sind nur nach Rücksprachemit der Geschäftsleitung möglich und
sieben (7) Tage nach Abreise zur Zahlung fällig.
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5.4
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Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. v. 5% über dem Basiszins fällig. Die
Geltendmachung weitergehender Forderungen bleibt hiervon unberührt.
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6
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Beanstandungen
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6.1
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Beanstandungen sind unverzüglich mündlich oder telefonisch dem Hotelpersonal mitzuteilen.
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6.2
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Verdeckte Mängel müssen innerhalb von zwei (2) Tagen schriftlich dem Auftragnehmer
mitgeteilt werden.
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7
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Gefahrenübergang und Haftung
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7.1
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Im Falle von Reklamationen siehe Punkt 6
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7.2
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Mit Übernahme der Leistung geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Verschlechterung
sowie Folgeschäden an den Kunden über.
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7.3
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Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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8
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Gewährleistung
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8.1
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Ansprüche des Kunden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden,
wenn diese Eigenschaften vom Auftragnehmer im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
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9
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Schriftform
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9.1
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Änderungen und Ergänzungen oder die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
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10
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Teilwirksamkeit
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10.1
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Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt dei Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestandteile unberührt.
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11
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Gerichtsstand
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11.1
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Für das Entstehen von Rechtsstreitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Potsdam.
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