Allgemeine Geschäftsbedingungen

1

Allgemeines

1.1

Unserer Vertragspartner werden folgend als Auftraggeber oder Kunden, AMBASSADOR Hotel Babelsberg als Auftragnehmer bezeichnet.

2

Angebot und Vertragsschluss

2.1

Nur schriftliche Erklärungen verpflichten den Auftragnehmer, mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.2

Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und rechtswirksam vom Kunden unterschrieben ist. Gleiches gilt für Vertragsverlängerungen.

2.3

Zur Absicherung der Buchung ist dem Auftragnehmer auf Verlangen eine gültige Kreditkartennummer mitzuteilen.

3

Veränderungen der Personenzahl

3.1

Eine Reduzierung der Personenzahl oder die Verringerung von Übernachtungen ist dem Auftragnehmer bis spätestens sieben (7) Tagen vor dem Erfüllungstermin schriftlich mitzuteilen. Danach ist eine kostenfreie Reduzierung ausgeschlossen.

3.2

Eine Erhöhung der Personenzahl ist dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und wird je nach Verfügbarkeitrealisiert.

4

Leistungsumfang

4.1

Das angemietete Hotelzimmer ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Auftragnehmer zurück zu übergeben. Fehlmengen und Beschädigungen werden zu Wiederbeschaffungspreisen in Rechnung gestellt. Verschmutzungen, die über das übliche Mass hinausgehen, werden mit einer zusätzlichen Reinigungspauschale in Rechnung gestellt. Z.B. Rauchen im Nichtraucherzimmer.

4.2

Angebrochene Verpackungseinheiten aus der Minibar geleten als verbraucht und werden voll in Rechnung gestellt.

4.3

Der Auftragnehmer wird von der Leistungsverpflichtung befreit, wenn dieser an der Erfüllung dieser Pflicht durch unvorhersehbare Umstände gehindert wird, die dieser nach den Umständen entsprechenden zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe.
In deisen Fällen entfallen etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

4.4

Eine einseitige Vertragsaufhebung durch den Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Hieraus ergeben sich Stornogebühren die der Kunde zu tragen hat, in Abhängigkeit von der Zeit bis zum Vertragsbeginn.


Buchung: ein (1) oder zwei (2) Zimmer

bis sieben (7) Tage vorher

kostenfrei

bis zwei (2) Tage vorher

70%

bis einen (1) Tage vorher

90%

ab 24 Stunden vorher

100%


Buchung: ab drei (3) Zimmer oder Apartment

bis 14 Tage vorher

kostenfrei

bis sieben (7) Tage vorher

70%

bis drei (3) Tagen vorher

90%

ab drei (3) Tagen vorher

100%

5

Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1

Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall eine Anzahlung verlangen.
Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese spätestens einen (1) Tag vor Check Inn oder vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wird diese Rechnung nicht zeitgerecht beglichen, kann dies von dem Auftragnehmer als Storno mit einem (1) Tag Vorlauf gewertet werden. Der Auftragnehmer wird hierdurch von jeder weiteren Leistungsverpflichtung befreit.

5.2

Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug bei Abreise in Bar oder nach Erhalt fällig.

5.3

Kostenübernahmen sind nur nach Rücksprachemit der Geschäftsleitung möglich und sieben (7) Tage nach Abreise zur Zahlung fällig.

5.4

Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. v. 5% über dem Basiszins fällig. Die Geltendmachung weitergehender Forderungen bleibt hiervon unberührt.

6

Beanstandungen

6.1

Beanstandungen sind unverzüglich mündlich oder telefonisch dem Hotelpersonal mitzuteilen.

6.2

Verdeckte Mängel müssen innerhalb von zwei (2) Tagen schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

7

Gefahrenübergang und Haftung

7.1

Im Falle von Reklamationen siehe Punkt 6

7.2

Mit Übernahme der Leistung geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Verschlechterung sowie Folgeschäden an den Kunden über.

7.3

Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8

Gewährleistung

8.1

Ansprüche des Kunden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur hergeleitet werden, wenn diese Eigenschaften vom Auftragnehmer im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.

9

Schriftform

9.1

Änderungen und Ergänzungen oder die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

10

Teilwirksamkeit

10.1

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt dei Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile unberührt.

11

Gerichtsstand

11.1

Für das Entstehen von Rechtsstreitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Potsdam.

www.hotel-ambassador-babelsberg.de